Angst
Gestern auf dem Büroflur, sprach mich die Kollegin an, die für den Zugang zu den Forellenteichen zuständig ist:
Sie:
Sag mal, der eine Forellenteichbesitzer will uns nicht in seinem Teich fischen lassen, weil wir noch keinen Vertrag über die Nutzung des dazugehörigen Klappstuhles abgeschlossen haben. Die Anmeldung zum Fischen haben wir rechtzeitig an den Forellenteichbesitzer geschickt. Darf der uns jetzt den Zugang zu seinem Teich verweigern?
Ich [wie aus der Pistole geschossen]:
Nein! Kenn ich von einigen kleinen Karpfenteichbesitzern. Die haben keine Ahnung. Nach § 20 Gesetz zur Regulierung des Fischmarktes in Verbindung mit § 10 der Verordnung über den Zugang zu Karpfenteichen darf die Anmeldung zum Fischen nicht abgelehnt werden, weil noch kein Vertrag über die Nutzung des Klappstuhles abgeschlossen wurde. Musst du mal schauen, so was gibt es sicher auch in der Verordnung über den Zugang zu Forellenteichen. Ach so, außerdem gibt es noch Ausführungen des Amtes für die Fisch-Markt-Regulierung, über die Auslegung des § 20 des Gesetzes zur Regulierung des Fischmarktes.
Jetzt habe ich Angst vor mir. Rechtliche Anspruchsgrundlagen im Kopf zu haben finde ich richtig gruselig. Leute, die als wandelnde Gesetzesbücher durch die Gegend laufen, waren für mich immer der Inbegriff von Spießigkeit. Werde ich mich jetzt dabei ertappen, wie ich schwarze Ärmelschoner, graue Anzüge, weiße Hemden und abartige Krawatten kaufe? Wird mein Schreibtisch jetzt immer schön ordentlich aussehen? Und sortiere ich demnächst die Bleistifte nach ihrer Farbe und Größe?
Zum Glück ist mir die schleichende Infiltration des Jobs in meine Persönlichkeit noch rechtzeitig aufgefallen. Jetzt suche ich nur noch nach den richtigen „Gegenmaßnahmen“ … ;-)
Sie:
Sag mal, der eine Forellenteichbesitzer will uns nicht in seinem Teich fischen lassen, weil wir noch keinen Vertrag über die Nutzung des dazugehörigen Klappstuhles abgeschlossen haben. Die Anmeldung zum Fischen haben wir rechtzeitig an den Forellenteichbesitzer geschickt. Darf der uns jetzt den Zugang zu seinem Teich verweigern?
Ich [wie aus der Pistole geschossen]:
Nein! Kenn ich von einigen kleinen Karpfenteichbesitzern. Die haben keine Ahnung. Nach § 20 Gesetz zur Regulierung des Fischmarktes in Verbindung mit § 10 der Verordnung über den Zugang zu Karpfenteichen darf die Anmeldung zum Fischen nicht abgelehnt werden, weil noch kein Vertrag über die Nutzung des Klappstuhles abgeschlossen wurde. Musst du mal schauen, so was gibt es sicher auch in der Verordnung über den Zugang zu Forellenteichen. Ach so, außerdem gibt es noch Ausführungen des Amtes für die Fisch-Markt-Regulierung, über die Auslegung des § 20 des Gesetzes zur Regulierung des Fischmarktes.
Jetzt habe ich Angst vor mir. Rechtliche Anspruchsgrundlagen im Kopf zu haben finde ich richtig gruselig. Leute, die als wandelnde Gesetzesbücher durch die Gegend laufen, waren für mich immer der Inbegriff von Spießigkeit. Werde ich mich jetzt dabei ertappen, wie ich schwarze Ärmelschoner, graue Anzüge, weiße Hemden und abartige Krawatten kaufe? Wird mein Schreibtisch jetzt immer schön ordentlich aussehen? Und sortiere ich demnächst die Bleistifte nach ihrer Farbe und Größe?
Zum Glück ist mir die schleichende Infiltration des Jobs in meine Persönlichkeit noch rechtzeitig aufgefallen. Jetzt suche ich nur noch nach den richtigen „Gegenmaßnahmen“ … ;-)
BoeLa - 12. Dez, 11:37
Zu finden unter: Alltag